Die Patientenverfügung ist ein zentrales Instrument zur Wahrung der Selbstbestimmung im medizinischen Bereich. Sie ermöglicht es jeder entscheidungsfähigen, volljährigen Person, im Voraus festzulegen, welche medizinischen Maßnahmen sie im Fall einer Entscheidungsunfähigkeit ablehnt – etwa lebensverlängernde Maßnahmen bei schwerer Krankheit oder nach einem Unfall. Die Verfügung tritt nur dann in Kraft, wenn die betroffene Person nicht mehr in der Lage ist, ihren Willen zu äußern.
Es gibt zwei Formen:
Eine Patientenverfügung muss höchstpersönlich erstellt werden. Die Person muss voll geschäftsfähig und zum Zeitpunkt der Errichtung urteils- und entscheidungsfähig sein. Der Inhalt muss klar und konkret die abgelehnten medizinischen Maßnahmen beschreiben. Eine umfassende ärztliche Beratung über die Folgen der Verfügung ist verpflichtend und zu dokumentieren. Die Verfügung kann jederzeit widerrufen werden.
Die verbindliche Patientenverfügung gilt für maximal acht Jahre, es sei denn, die Person verliert zwischenzeitlich ihre Entscheidungsfähigkeit – dann bleibt sie weiterhin gültig. Ein Widerruf ist jederzeit möglich, auch stillschweigend, etwa durch Vernichtung des Dokuments. Die Verfügung verliert ihre Gültigkeit, wenn sie nicht frei oder ernstlich zustande gekommen ist oder sich der Stand der medizinischen Wissenschaft wesentlich geändert hat.
Die Patientenverfügung gibt Menschen in Österreich die Möglichkeit, im Voraus über ihr medizinisches Schicksal zu bestimmen und Angehörige sowie Ärztinnen und Ärzte in schwierigen Situationen zu entlasten.
Die Kosten für die Beratung betragen € 155.-
Wir bitten um Terminvereinbarung.